Vertragslaufzeit
Bedeutung der Vertragslaufzeit bei DSL Verträgen
DSL-Verträge sind genau wie alle anderen gängigen Festnetzverträge mit einer
gewissen Mindestlaufzeit verbunden. Viele Unternehmen werben allerdings
vordergründig mit ihren jeweiligen tariflichen Leistungen, den zugehörigen
Nutzungsentgelten, sowie unter Umständen ihrer Servicebereitschaft. Die
Vertragslaufzeit wird dabei oftmals unbeachtet gelassen.
Mindestvertragslaufzeit?
Verdeutlicht wird dies bei der Betrachtung einer typischen Informationsseite zu
DSL-Verträgen. Während im zentralen Blickfeld die verschiedenen Leistungen
mitsamt den eventuell anfallenden Kosten positioniert werden, entdeckt der
Interessierte in der Regel erst durch eine Fußnote die Mindestvertragslaufzeit.
Seitens der Anbieter scheint diese also nur eine untergeordnete Rolle zu haben.
Der Ursache hierfür ist zweigeteilt. Auf der einen Seite liegen die
Vertragslaufzeiten regelmäßig bei zwei Jahren. Es spielt heutzutage kaum noch
eine Rolle, über welchen Anbieter die DSL-Verbindungen bezogen werden –
zumindest in Hinsicht auf die Laufzeit – da sich diese nur noch selten von der
24-Monats-Variante abweicht. Verträge, die den Kunden stattdessen nur 12 Monate
oder weniger binden, wie sie bis vor wenigen Jahren noch gängig im Bereich der
Festnetztelekommunikation waren, scheinen stattdessen auszusterben.
Aus diesem Sachverhalt leitet sich nun die zweite Ursache ab: Die Anbieter
wollen nur im seltensten Fall darauf aufmerksam machen, wie lange sich ein
potentieller Kunde tatsächlich binden würde. Zwar sind die Laufzeiten wie schon
erwähnt bei anderen Unternehmen selten anders verteilt; allerdings dürfte jedem
klar sein, dass zwei Jahre eine lange Zeit sind.
Insbesondere auf dem umkämpften DSL-Markt hat sich in den letzten Jahren im Zuge
aufkommenden Wettbewerbs ein stetiger Preisverfall abgezeichnet. Während ein
DSL-Anschluss samt Flatrate vor fünf Jahren noch 30 bis 40 Euro kostete, ist
eine solche Leistung nun im Durchschnitt für den halben monatlichen Preis
erhältlich. Wer sich also zwei Jahre an einen Anbieter bindet, kann nach einigen
Monaten nicht zu einem nun günstigeren Unternehmen wechseln. Die Entscheidung,
mit wem der Vertrag geschlossen werden soll, sei also gut zu überdenken.
Allerdings ist hier anzumerken: Eine generelle preisliche Tendenz lässt sich vor
jeden Vertragsschluss bereits erahnen. Da in der Regel die Möglichkeit
offensteht, bei einem Anbieter unter dessen Tarifen auch später zu wählen,
sollten innerhalb der meist zweijährigen Vertragslaufzeit keine allzu großen
preislichen Überraschungen auftreten.
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